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04. August 2025

Keine Garantien für Daten in der U.S.-Cloud

Dass amerikanische Cloudanbieter im Zweifel verpflichtet sind, Daten an Behörden in den USA weiterzugeben, ist längst kein Geheimnis mehr. Entscheidend dabei: Es spielt keine Rolle, ob die Daten auf Servern in den USA, in Europa oder Asien gespeichert werden – der „Cloud Act“ ermöglicht den Zugriff in jedem Fall.

Auch wenn US-Konzerne mit „souveränen Servern in Europa“ werben, zeigt sich nun deutlich, dass es keine Garantien für Daten in der U.S.-Cloud gibt. Microsofts oberster Jurist musste in Frankreich sogar unter Eid einräumen, dass er nicht garantieren könne, dass in Azure gespeicherte Daten nicht an US-Behörden weitergeleitet werden – und auch nicht, dass ein betroffener Staat im Falle einer Weitergabe überhaupt informiert würde.

Diese Aussage bestätigt die seit Jahren bestehenden Bedenken von Datenschützern und verdeutlicht die Diskrepanz zwischen politischem Wunschdenken und Realität. Schon frühere Abkommen wie „Safe Harbour“ oder „Privacy Shield“ sollten eigentlich Rechtssicherheit schaffen, hielten aber den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs nicht stand. Auch das aktuelle Privacy-Shield-Nachfolgeabkommen steht juristisch unter Druck.

Die Frage nach digitaler Souveränität ist damit aktueller denn je. Die Pandemie hat gezeigt, wie abhängig Europa in vielen Bereichen von internationalen Lieferketten ist – und wie schwer es fällt, schnell unabhängig zu werden. Für die IT bedeutet das: Unternehmen können zwar auf europäische Anbieter wechseln, doch ein flächendeckender Wechsel innerhalb kürzester Zeit wäre kaum realisierbar.

Die entscheidende Frage bleibt also: Haben wir aus den Erfahrungen der letzten Jahre wirklich gelernt – oder bleibt Europa beim Datenschutz und in der Cloud-Infrastruktur weiterhin von den USA abhängig?

Datenschutz Sicherheit

Symbolbild für Clouddaten in Amerika
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